In letzter Zeit wird oft gefragt, wie es eigentlich mit der Kostenerstattung von Untersuchungen bei Wahlärzte durch die Krankenkassen ist.
Laut offiziellen Angaben der österreichischen Sozialversicherung ist es so:
“Der Krankenversicherungsträger ersetzt von den Behandlungskosten 80 Prozent jenes Betrages, den ein Vertragspartner für die gleiche Behandlung bekommen würde.”
Aber was bedeutet das?
Nehmen wir nur ein einfaches Beispiel:
Sie kommen zur Begutachtung, Erstgespräch, Ultraschall in unserer Wahlarztpraxis.
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, auf der alle medizinischen Leistungen festgehalten sind.
Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Erstordination
Ausführlich diagnostisch therapeutische Aussprache
Klinische Untersuchung
Therapieplanung
Befundbericht
Bauchultraschall
Jede Krankenkasse hat eine Leistungsbewertung mit einem bestimmten Betrag.
Zum Beispiel, wenn die Krankenkasse die Leistung mit 10 Euro bewertet hat, erhalten Sie nach Erstattung 8 Euro zurück / 80% /. Auch alle anderen Leistungen werden zu 80 % erstattet.
Allerdings ist zu bedenken, dass jede Krankenkasse kleine Leistungsunterschiede aufweist.
Deshalb ist es wichtig, bei Ihrem Besuch in unserer Wahlarztordination anzugeben, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Nur so können wir Ihnen eine Rechnung ausstellen, die Ihre Krankenkasse akzeptiert und Sie vermeiden mögliche Komplikationen.
Ihr Team
ChirurgiePlus
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